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Zeitwertkontenmodelle: Arbeitszeitmodelle im Überblick

In unserem IPM-Newsletter 03/2022 haben wir Ihnen einen ersten Überblick über Zeitwertkontenmodelle als eine Form von Arbeitszeitmodellen gegeben. Mit diesem Fortsetzungsbeitrag beleuchten wir die unterschiedlichen Formen von Arbeitszeitmodellen.

 

Formen von Arbeitszeitmodellen

Bei den Arbeitszeitmodellen unterscheidet man nach dem jeweils verfolgten Zweck zwischen reinen Arbeitszeitregelungen einerseits und Zeitwertkonten andererseits.

 

Arbeitszeitkonten

Reine Arbeitszeitregelungen dienen hauptsächlich der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit und/oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszyklen auf werktäglicher oder wöchentlicher Basis. Sie verfolgen damit Ziele, die in erster Linie den Interessen des Arbeitgebers dienen. Einem Arbeitgeber ist daran gelegen, auf Schwankungen beim Arbeitsanfall schnell reagieren zu können. Geleistete Mehrstunden werden dann einem Arbeitszeitkonto zugeführt bzw. Minusstunden dem Konto entnommen. Eine allgemeingültige Definition des Begriffes „Arbeitszeitkonto“ existiert dabei jedoch nicht. Häufig anzutreffen sind Bezeichnungen wie „Kurzfristkonto“, „Gleitzeitkonto“ oder auch „Beschäftigungssicherungskonto“. Da es sich bei allen genannten Bezeichnungen um Kurzzeitkonten handelt, liegt der maximale Zeitraum, bis zu dem das Konto ausgeglichen sein muss, jeweils bei einem Jahr.


Bei reinen Arbeitszeitregelungen besteht keine Insolvenzsicherungsverpflichtung. Ferner können Guthaben einer reinen Arbeitszeitregelung auch nicht auf einen Anschlussarbeitgeber übertragen werden. Und schließlich verliert der Mitarbeiter den Sozialversicherungsschutz bei Freistellungen von mehr als 3 Monaten Dauer.

 

Zeitwertkonten/Wertguthaben

Zeitwertkonten werden dagegen Arbeitszeitmodelle genannt, die nicht dem Ausgleich von Produktions- und Arbeitszyklen dienen. Sie können – je nach Ausgestaltung der zugrundeliegenden Wertguthabenvereinbarung - aus verschiedenen Bausteinen bespart werden. In Frage kommen beispielsweise Entgeltbestandteile (laufendes Entgelt und Sonderzahlungen), nicht verbrauchte Urlaubstage sowie Zeitbestandteile wie Überstunden oder Mehrarbeit. Je nach gewünschtem Freistellungszweck wird bei Zeitwertkonten zwischen Vorruhestands- bzw. Lebensarbeitszeitkonten oder Langzeitkonten unterschieden.


Sind mehrere Freistellungsphasen während der Beschäftigung möglich − z.B. zur beruflichen Weiterbildung oder für eine private Auszeit (Sabbatical) −, spricht man üblicherweise von einem Langzeitkonto.


Reduziert sich der Freistellungszweck auf nur eine mögliche Freistellungsphase, die ausschließlich der Verkürzung der Lebensarbeitszeit dient, wird das Zeitwertkonto auch als Vorruhestands- oder Lebensarbeitszeitkonto bezeichnet.


Kerngedanke eines Wertkontenmodells ist es somit, dass der Beschäftigte Vergütungsanteile oder nicht vergütete Arbeitszeiten in ein Zeitwertkonto einstellen kann, um aus diesem Konto ein Freistellungsgehalt in einer (regelmäßig zukünftigen) Freistellungsphase zu beziehen.


Die IPM GmbH kann Sie bei der Einrichtung und Überprüfung von Zeitwertkonten sehr gerne unterstützen. Darüber hinaus werden wir Sie in einer der nächsten Ausgaben unseres Newsletters IPM Aktuell weiter zum Thema Informieren. Und zwar werden wir uns mit der Funktionsweise von Zeitwertkontenmodellen befassen.

 

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