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Erstellung einer Versorgungsordnung Plus

Die Erstellung einer Versorgungsordnung Plus umfasst im Wesentlichen die Erstellung der VO auf Grundlage des Erhebungsbogens. Die VO regelt die bAV in einem der Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds unabhängig von der Finanzierung der Zusage (Arbeitgeberfinanziert, Arbeitnehmerfinanziert durch Entgeltumwandlung bzw. gemischte Finanzierung).

Versorgungsordnung

Es kann aus einem der folgenden Module gewählt werden:

  • Erstellung einer Betriebsvereinbarung als kollektivrechtliche Grundlage
  • Bezugnahme auf bestehende Versorgungsordnungen (Schließung bzw. Einbettung eines Wahlrechts)
  • Individuelle dienstzeitabhängige Arbeitgeberleistung
  • Einbettung vermögenswirksamer Leistungen (Wahlrecht der Umwidmung)

Im Rahmen des Auftrags ist keine Einbindung bzw. Verhandlung mit dem Betriebsrat vorgesehen. Die telefonische Abstimmung erstreckt sich auf einen Zeitraum von höchstens 45 Minuten.

Für die Erstellung einer Versorgungsordnung Plus wird ein Honorar in Höhe von 900 € zzgl. USt. fällig.