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Rechtsdienstleistungen und Versorgungsordnungen

Aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) müssen Arbeitgeber seit 01.01.2019 in aller Regel die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers bezuschussen. Für bestehende Entgeltumwandlungszusagen gilt das ab 2022. Viele Arbeitgeber zahlen schon heute einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung, der aber nicht zwingend den BRSG-Anforderungen genügt. Hier gibt es akuten Handlungsbedarf wie auch die Notwendigkeit, die Neuerungen durch das BRSG zu beachten und die Vorteile des Gesetzes gewinnbringend zu nutzen.

Mit der Versorgungsordnung punkten heißt, eine individuelle Vereinbarung für das eigene Unternehmen umzusetzen.

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