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/ Glossar

Fachbegriffe der betrieblichen Altersversorgung

Über 100 Begriffe der betrieblichen Altersversorgung allgemeinverständlich erklärt. In unserem Glossar bringen wir Ihnen oft schwer zu verstehende Fachbegriffe der bAV näher.

 

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/ § 6a EStG

Für Pensionsverpflichtungen sind während der Ansparphase steuerliche, gewinnmindernde Rückstellungen zu bilden. Hingegen sind in der Leistungsphase die Pensionsrückstellungen gewinnerhöhend aufzulösen. § 6a EStG regelt die Ansatz- und Bewertungsvorschriften dem Grunde nach sowie nach sachlichen und persönlichen Voraussetzungen und zusätzlich der Höhe nach.

Für Pensionsverpflichtungen sind während der Ansparphase steuerliche, gewinnmindernde Rückstellungen zu bilden. Hingegen sind in der Leistungsphase die Pensionsrückstellungen gewinnerhöhend aufzulösen. § 6a EStG regelt die Ansatz- und Bewertungsvorschriften dem Grunde nach sowie nach sachlichen und persönlichen Voraussetzungen und zusätzlich der Höhe nach.

/ § 3 Nr. 63 EStG

Versicherungsbeiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung sind im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Bedingt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz beträgt der höchstmögliche steuerfreie Beitrag seit dem 01.01.2018 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung. Zuvor war die Steuerfreiheit auf 4 % der BBG begrenzt. Beiträge, die bereits für eine Pauschalversteuerung nach § 40b genutzt werden, müssen abgezogen werden.

Versicherungsbeiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung sind im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Bedingt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz beträgt der höchstmögliche steuerfreie Beitrag seit dem 01.01.2018 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung. Zuvor war die Steuerfreiheit auf 4 % der BBG begrenzt. Beiträge, die bereits für eine Pauschalversteuerung nach § 40b genutzt werden, müssen abgezogen werden.