Die betriebliche Altersversorgung befindet sich im Wandel – und bietet Unternehmen mehr Chancen denn je. Mit den aktuellen gesetzlichen Neuerungen können Arbeitgeber ihre Versorgungssysteme nicht nur rechtssicher gestalten, sondern auch attraktiver, flexibler und leistungsstärker machen.
Wir unterstützen Sie dabei, diese Möglichkeiten optimal zu nutzen: mit klaren, verständlichen und maßgeschneiderten Rechtslösungen, die Ihre Versorgungsordnung stärken, Risiken minimieren und Ihre Arbeitgebermarke sichtbar aufwerten.


Eine Versorgungsordnung (VO) bzw. Betriebsvereinbarung (BV) ist das schriftlich verfasste arbeitsrechtliche Regelwerk der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eines Unternehmens. Die IPM GmbH erstellt VOen bzw. BVen, unter Beachtung der individuellen Aspekte und Zielvorstellungen des Unternehmens.


Für Gesellschafter-Geschäftsführer sind Pensionszusagen regelmäßig ein Kernbestandteil der Altersvorsorge. Gerade bei kleineren Gesellschaften nehmen Pensionsrückstellungen einen maßgeblichen Teil der Bilanzsumme ein. Trotz der herausragenden wirtschaftlichen Bedeutung der Pensionszusage gibt es neben ungenügender Ausfinanzierung oft erhebliche Mängel, wie mangelnder Insolvenzschutz für den GGF, fehlende Versorgungssicherheit und Risiken bei der steuerlichen Anerkennung der Zusage.


Viele Gesellschafter-Geschäftsführer mit Pensions- oder Unterstützungskassenzusage nähern sich dem Rentenalter. Neben der Planung des Ruhestands ist häufig auch die betriebliche Nachfolge zu regeln. Eine Enthaftungsmöglichkeit stellt neben der Abfindung, soweit diese überhaupt möglich ist, die Übertragung der Zusage auf eine „Rentner-Gesellschaft“ dar.


Im Rahmen der Dienstleistung Rentenberatung unterstützen wir Sie mit Beratungsleistungen und Stellungnahmen, die über unsere oben aufgeführten Dienstleistungen hinaus gehen. Im Rahmen der Beratung erhalten Sie eine für Ihr Unternehmen passgenaue Lösung.
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