Rückdeckungsversicherungen sind ein beliebtes Mittel, Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) mangels gesetzlicher Insolvenzsicherung gegen Ausfall zu sichern. Die Parteien sehen dabei in der Praxis oft vor, die Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten zu verpfänden. Hier gilt es, die Voraussetzungen zu beachten und Probleme bei einer späteren Insolvenz zu vermeiden.