Um die Verbreitung betrieblicher Altersversorgung zu fördern, gibt es seit 2018 die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer automatisch an einer Entgeltumwandlung teilnehmen, sofern sie nicht aktiv widersprechen (Opting out). Voraussetzung für diesen Automatismus ist jedoch eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag. Diese Voraussetzung steht seither in der Kritik.