Seit einiger Zeit leidet Deutschland unter einer sehr hohen Inflation (Stand Januar 2023: 8,7 %), was auch Folgen für die betriebliche Altersversorgung hat. So ist der Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG verpflichtet, „alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen“. Der Beitrag beschreibt die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Anpassung und gibt Praxistipps, wie diese liquiditätsschonend erfolgen kann.