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Versicherungsmathematische Gutachten und Prognoserechnungen

Für den Ausweis von langfristigen ungewissen Verpflichtungen in der Bilanz sind Rückstellungen zu berechnen. Dies gilt sowohl für die Steuerbilanz als auch für die Handelsbilanz. Seit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 ist gesetzlich eine unterschiedliche Bewertung von Versorgungsverpflichtungen zwischen Handels- und Steuerbilanz vorgeschrieben.

Die IPM GmbH ermittelt für Sie die Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf Ihr Unternehmen mittels versicherungsmathematischer Prognoserechnungen. Aufgrund dieser können Sie entscheiden, ob eine Änderung der strategischen Ausrichtung Ihrer Pensionswerke notwendig ist.

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