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Interne Teilung während der Ehe erworbener Versorgungsrechte

Das deutsche Familienrecht regelt, dass bei der Scheidung ein finanzieller Ausgleich der Vermögenswerte stattfindet. Dies umfasst auch die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte. Im Rahmen der Scheidung sollen prinzipiell alle Anrechte im jeweiligen System hälftig geteilt werden (sog. interne Teilung). Der ausgleichsberechtigte Partner erhält ein eigenes Anrecht im jeweiligen Versorgungssystem und erlangt mit der Übertragung die Rechtsstellung eines ausgeschiedenen Mitarbeiters. In der betrieblichen Altersversorgung fallen alle Anrechte, die eine Alters- oder Invalidenversorgung darstellen, unabhängig von ihrer Auszahlungsform und ihrem Durchführungsweg unter den Versorgungsausgleich. Der Arbeitgeber ist im Falle einer Pensionszusage verpflichtet, dem Familiengericht einen konkreten Vorschlag zur Aufteilung, inkl. Ermittlung des Ehezeitanteils, vorzulegen.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich umfasst die Ermittlung des vom Familiengericht benötigten Ehezeitanteils und des Ausgleichswertes bzw. korrespondierenden Kapitalwertes für eine ausgleichsberechtigte Person.

Die Dienstleistung umfasst die Bewertung eines Versorgungsversprechens (Betriebsvereinbarung, Versorgungsordnung, Einzelzusage) inkl. aller Nachträge. Übergangsregelungen und Besserstellungsvergleiche können zu einem zusätzlichen Aufwand führen, der separat abgerechnet wird.

Die Rechnungsgrundlagen (Bewertungsverfahren und -parameter) sind durch den Auftraggeber festzulegen. Hierzu stellen wir Ihnen eine Empfehlung zur Verfügung. Zur Übermittlung der Personendaten nutzen wir eine sichere und datenschutzkonforme elektronische Plattform. Im Rahmen der Bewertung erfolgt durch uns eine Plausibilitätsprüfung der Daten der Versorgungsberechtigten. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Daten und Informationen haftet der Auftraggeber.

Als Auftragsergebnis erhalten Sie von uns einen Vorschlag für das Familiengericht nach den anerkannten Regeln der Versicherungs mathematik. Das Gutachten enthält alle Bewertungsergebnisse, eine Kurzbeschreibung der bewerteten Versorgungszusagen, einen Erläuterungstext der rechtlichen Grundsätze, das zugrundeliegende versicherungsmathematische Formelwerk sowie die Einzelergebnisse. Die Übermittlung der Gutachten erfolgt grundsätzlich in digitaler Form, auf Wunsch liefern wir Ihnen zusätzlich Belegexemplare in gedruckter Form.

Nach Übersendung des Versorgungsausgleichs stehen wir Ihnen gern für Rückfragen telefonisch zur Verfügung. Die telefonische Erläuterung erstreckt sich auf einen Zeitraum von höchstens 30 Minuten.

Für den Versorgungsausgleich wird ein Honorar in Höhe von 450 € zzgl. USt. fällig.