Eine unternehmensweite Gesamtzusage oder Betriebsvereinbarung zur Einführung von Zeitwertkonten schafft klare und verbindliche Rahmenbedingungen dafür, wie Arbeitszeit oder Teile der Vergütung angespart und zu einem späteren Zeitpunkt für
Freistellungen – etwa Sabbaticals, Elternzeiten oder den Übergang in den Ruhestand – seitens der Beschäftigten verwendet
werden können.
Wir bieten Ihnen die Ausarbeitung einer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Rechtsgrundlage, basierend auf den im Erhebungsbogen ermittelten Anforderungen und Gegebenheiten. So entwickeln und implementieren wir gemeinsam ein Zeitwertkontenmodell, das optimal auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse und die Belange der Belegschaft abgestimmt ist. Neben den beschriebenen kollektivrechtlichen Rechtsgrundlagen können wir Sie auch bei individualrechtlichen Vereinbarungen
unterstützen.
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