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/ Individuelle Wertguthabenvereinbarung Premium

Individuelle Erstellung einer Wertguthabenvereinbarung Premium

 

Die Erstellung einer Wertguthabenvereinbarung erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des Erhebungsbogens. Sie regelt die Durchführung von Zeitwertkontenmodellen unabhängig von der Art der Insolvenzabsicherung. Insbesondere wird geregelt, welche Lohn- (oder Zeit-) Bestandteile der Arbeitnehmer in sein Wertguthaben einbringen kann und wann und zu welchen Bedingungen der Arbeitnehmer sein Wertguthaben zum Zwecke der festzulegenden Freistellungen einlösen kann.

 

Wertguthabenvereinbarungen IPM GmbH

Im Rahmen der Premium-Dienstleistung erhalten Sie eine für Ihr Unternehmen passgenaue Lösung. Einige ausgewählte Möglichkeiten zur Deckung Ihres individuellen Bedarfs:

− Unterstützung beim Ausfüllen des Erhebungsbogens

− Erstellung einer individuellen Wertguthabenvereinbarung – auch als Gesamtzusage/Betriebsordnung

− Erstellung einer Betriebsvereinbarung als kollektivrechtliche Grundlage

− Prüfung der Auswirkungen eines Tarifvertrages auf die Wertguthabenvereinbarung

− Bezugnahme auf bestehende Vereinbarungen (Schließung bzw. Ablösung)

− Einbindung bzw. Verhandlung mit dem Betriebsrat bzw. den Tarifvertragspartnern

− Telefonische oder persönliche Abstimmung des Arbeitsergebnisses

− Unterstützung bei der Anbieterauswahl zur Umsetzung der Wertguthabenvereinbarung

− Erstellung von Informationsmaterial für die Arbeitnehmer

− Durchführung einer Informationsveranstaltung zu Zeitwertkonten

− Telefonische Supporthotline für Fragen der Arbeitnehmer

Für die Erstellung einer Wertguthabenvereinbarung/Betriebsvereinbarung Premium wird ein Honorar nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Das Honorar beträgt 175 € pro Stunde. Reisezeiten werden mit 100 € pro Stunde berechnet. Alle Kosten verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaig anfallende Reise- und Hotelkosten werden gegen Beleg mit dem Auftraggeber abgerechnet. Gern erstellen wir Ihnen eine individuelle Aufwandsschätzung.