Die Reform der Altersvorsorge – Auf ein Neues.
Wie sieht der Masterplan der neuen Regierung zur Reform der Altersvorsorge aus?
Die neue Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Altersvorsorge, um die Rentensysteme zukunftssicher zu machen und den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen.
Laut Koalitionsvertrag soll das Renteneintrittsalter nicht angehoben werden, es wird aber trotzdem überlegt, dieses schrittweise an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Das soll sicherstellen, dass das Rentensystem auch in Zukunft tragfähig bleibt.
Aus Expertensicht ein dringend notwendiger und längst überfälliger Schritt. Ein Mädchen, das in 2023 geboren wurde, hat laut statistischem Bundesamt eine Lebenserwartung von 92,8 Jahren!
Die Reform sieht auch vor, die gesetzliche Rente stabiler zu machen, indem die Beiträge gerechter verteilt werden und die Leistungen nachhaltiger gestaltet werden. Ziel ist es, eine Balance zwischen Generationen zu finden, sodass sowohl die aktuellen Rentnerinnen und Rentner als auch die zukünftigen Generationen gut abgesichert sind.
Insgesamt möchte die Bundesregierung mit dieser Reform die Altersvorsorge modernisieren, um den Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden und den Menschen eine verlässliche Perspektive im Alter zu bieten.
Mittelfristiges Ziel ist ein Rentenniveau von 48% bis 2031!
Wie sehen die Reformpläne für die private und betriebliche Altersvorsorge im Einzelnen aus?
Die Regierung möchte die private Vorsorge stärken, indem sie Anreize schafft, damit mehr Menschen zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat vorsorgen. Das könnte durch steuerliche Vorteile, staatliche Förderungen oder vereinfachte Abschlussmöglichkeiten erreicht werden. Ziel ist es, die private Vorsorge attraktiver zu machen und so die individuelle Absicherung im Alter zu verbessern.
In dem Zusammenhang wird auch über die Zukunft der Riester-Rente diskutiert.
Soll diese reformiert werden, oder gibt es ein neues Angebot mit Umtauschoption?
In jedem Fall will die Regierung an der Kostenstruktur arbeiten und sich von festen Beitragsgarantien verabschieden.
Das aus der Ampel Regierung bekannte Altersvorsorgedepot, könnte als Vorlage dienen.
Auch die betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt werden. Die Bundesregierung plant, die Rahmenbedingungen zu verbessern, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu motivieren, mehr in betriebliche Vorsorge zu investieren. Das könnte durch steuerliche Begünstigungen, vereinfachte Regelungen oder neue Fördermodelle geschehen. Damit soll die betriebliche Vorsorge eine größere Rolle bei der Altersabsicherung spielen und die Abhängigkeit nur von der gesetzlichen Rente verringert werden. Im Fokus steht eine Ausweitung der Geringverdiener Förderung (§100 EStG), diese soll die bAV voranbringen.
Erneut in den Koalitionsvertrag geschafft, hat es die Versicherungspflicht von Selbstständigen, die nicht obligatorisch in ein Alterssicherungssystem einzahlen.
Neuselbstständige sollen in die gesetzliche Rente einzahlen, mit der Option, alternative Sicherungsformen zu wählen, diese könnten die bekannte und bewährte Basis-/Rürup Rente sein.
Starten sollen die Reformen bereits zum 01.01.2026, mit der Einführung der Frühstart-Rente. Jedes Kind zwischen sechs und 18 Jahren erhält € 10 im Monat, wenn es eine Bildungseinrichtung besucht. Angelegt wird in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot.
Fazit: Der Koalitionsvertrag steckt den groben Rahmen ab, was sich die Regierungspartner vorgenommen haben. Es kommt auf die Details an und da muss abgewartet werden, was sich in den Gesetzen wieder findet.
In einem Ende Mai beschlossenen Sofortprogramm sollen die folgenden Punkte, als Beginn einer großen Rentenreform, priorisiert umgesetzt werden:
- Sicherstellung der Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031
- Vollendung der Mütterrente
- Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Einführung der Aktivrente
- Einführung der Frühstart-Rente