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Kategorie: Dezember 2023

Seit dem 30.06.2023 hilft die Digitale Rentenübersicht den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos, die Kenntnisse über ihre Altersversorgung zu verbessern. Dies entspricht dem im Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (kurz: Rentenübersichtsgesetz – RentÜG) festgelegten Gesetzeszweck (§ 1 RentÜG). Insgesamt wissen die Deutschen zu wenig über ihre eigene Altersversorgung am Ende ihres Erwerbslebens. Wir stellen Ihnen Inhalt und Funktionsweise im Überblick vor.
Die Wahl des richtigen Rechnungszinssatzes für Pensionsrückstellungen ist an mehreren Stellen von großer Bedeutung. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen für Steuer- und Handelsbilanz. Darüber hinaus gibt es eine aktuelle Empfehlung zum Höchstrechnungszins. Grundsätzlich gilt, je höher die Rechnungszinssätze sind, desto niedriger sind die notwendigen Rückstellungen. Für jede Bilanz gelten unterschiedliche Vorschriften und Zinssätze. Wir geben einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen für die verschiedenen Ansätze.
Verweist ein Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag auf die für die betriebliche Altersversorgung geltenden Bestimmungen, ist dies regelmäßig als dynamische Verweisung zu werten. Ein solcher Verweis ist für die Arbeitnehmer nur dann zumutbar im Sinne des AGB-Rechts (§§ 307 ff. BGB), wenn die ablösende Neuregelung dem vom BAG entwickelten dreistufigen Prüfungsschema zur Wahrung von Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit entspricht. Für kirchliche Arbeitgeber gilt insoweit keine Ausnahme.
In unserem IPM-Newsletter 03/2022 haben wir Ihnen einen ersten Überblick über Zeitwertkontenmodelle als eine Form von Arbeitszeitmodellen gegeben, welcher im Newsletter 01/2023 durch die Darstellung der unterschiedlichen Formen von Arbeitszeitmodellen und im Newsletter 03/2023 durch die Funktionsweise von Zeitwertkontenmodellen ergänzt worden ist. Im vierten Teil unserer Reihe wollen wir die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu Zeitwertkonten beleuchten.