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Kategorie: Juni 2025

Die Bundesregierung plant eine Rentenreform, um das System zukunftssicher zu machen. Geplant sind ein stabiles Rentenniveau, stärkere private und betriebliche Vorsorge sowie neue Anreize für Selbstständige. Erste Maßnahmen starten ab 2026.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt mit den Entscheidungen 3 AZR 75/24 und 3 AZR 53/24 erneut: Tarifverträge können wirksam vom gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung abweichen – auch ohne ausdrücklichen Verzicht oder Kompensation. Das schafft klare rechtliche Orientierung für Arbeitgeber und Beschäftigte.
In einem aktuellen Fall hat das LAG Hessen entschieden, dass ein Arbeitgeber zusätzlich zur bestehenden betrieblichen Leistung den gesetzlichen Zuschuss zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG zahlen muss. Eine Anrechnung früher gewährter Leistungen – wie etwa der „100-Euro-Option“ – ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Die Entscheidung betont die Bedeutung klarer Zweckbestimmungen und zeigt: Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers ersetzen nicht automatisch gesetzliche Ansprüche.
Mit dem Schreiben vom 30.08.2024 hat das Bundesfinanzministerium seine bisherige Haltung zur gleichzeitigen Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension gelockert. Künftig ist es unter bestimmten Bedingungen zulässig, dass Gesellschafter-Geschäftsführer nach Renteneintritt weitervergütet werden – ohne steuerliche Nachteile. Teilzeitmodelle bleiben jedoch kritisch. Die Änderungen bringen mehr Flexibilität und Rechtssicherheit für Unternehmen.