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Weiterentwicklung des Statusfeststellungsverfahrens
Neuregelungen und Vereinfachungen treten am 1. April 2022 in Kraft

Grundlegende Informationen zum Verfahren

Das Statusfeststellungsverfahren schützt Erwerbstätige und Arbeitgeber vor den Risiken einer falschen Statuseinschätzung. Eine Klärung, ob die vereinbarte Tätigkeit als selbstständig oder als abhängig anzusehen ist, kann durch eine Anfrage bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgen. Zum 1. April 2022 treten bei diesem Verfahren vielfältige Änderungen in Kraft, die in § 7a SGB IV n. F. geregelt sind (BGBl 2021 I S. 2970, 2990).

Erwerbstätige und Arbeitgeber können künftig mit umfangreicherer Rechtssicherheit den Status einer Tätigkeit von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund klären lassen.

Bisher kann im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens nicht isoliert über das Vorliegen einer Beschäftigung entschieden werden. Es ist aktuell immer über die Versicherungspflicht in den einzelnen Sozialversicherungszweigen zu entscheiden. Dadurch sind bei der Antragstellung weitere Angaben erforderlich, die für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegt, gar nicht von Bedeutung sind.

Fortentwicklung des Statusfeststellungsverfahrens

Das Statusfeststellungsverfahren wird durch die Reform weiterentwickelt.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Einführung einer Prognoseentscheidung ermöglicht es, den Beschäftigungsstatus einer Person vor der Aufnahme einer Beschäftigung zu bestimmen, also früher als bisher.
  • Künftig wird der Beschäftigungsstatus festgestellt, nicht mehr die Versicherungspflicht, dadurch wird das Verfahren vereinfacht und beschleunigt.
  • Neu ist die Möglichkeit der Gruppenfeststellung, wenn identische Vertragsverhältnisse vorliegen. Bei identischen Verträgen ist ein separates Statusfeststellungsverfahren nicht mehr erforderlich.
  • Zukünftig können bestimmte Dreieckskonstellationen (z. B. Arbeitnehmerüberlassung, Werk-/Dienstverträge) geprüft werden. Auch damit können separate Statusfeststellungsverfahren vermieden werden.
  • Es werden zudem die Entscheidungskompetenzen der Sozialversicherungsträger untereinander neu geordnet.

Bedeutung für die Praxis

Die Änderungen beim Statusfeststellungsverfahren sollen dazu dienen, Rechts- und Planungssicherheit herzustellen. Allerdings sind die Änderungen zur Erprobung zunächst überwiegend bis zum 30. Juni 2027 zeitlich befristet. Das betrifft die Beurteilung des gesamten Auftragsverhältnisses unter Einbeziehung des Dritten, die Prognoseentscheidung und die Gruppenfeststellung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuvor bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht über die Erfahrungen bei der Anwendung der Neuregelungen vorzulegen. Dieser Evaluationsbericht soll dann die Grundlage dafür bilden, ob es der Gesetzgeber für sinnvoll hält, die Neuregelungen dauerhaft beizubehalten.

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