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IPM AKTUELL

Die bAV ist ein komplexes Thema, bei dem es sich lohnt, auf dem Laufenden zu bleiben. Durch Gesetzgebung, Rechtsprechung, BMF-Schreiben und veränderte Vorsorgeprodukte bei den Anbietern entwickelt sich die bAV fortlaufend weiter.

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IPM AKTUELL wird diese Themen aufgreifen und Sie regelmäßig vier Mal im Jahr fachlich fundiert über aktuelle Entwicklungen zur bAV informieren.

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Die Finanzverwaltung erlaubt auch für Pensionszusage und Unterstützungskasse den Leistungsbezug im fortdauernden Arbeitsverhältnis (BMF-Schreiben vom 18.3.2022). Eine andere, aber verwandte Sachlage betreffen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Bezug von Invaliditätsleistungen nicht vom Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abhängen darf (BAG 10. 10.2023, 3 AZR 250/22; BAG 21.11. 2023, 3 AZR 14/23).
Um eine inflationäre Auszehrung der Betriebsrenten zu verhindern, sind Arbeitgeber verpflichtet, diese regelmäßig anzupassen. Diese zukünftigen Anpassungen sind auch bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen schon zu beachten. Wir geben einen Überblick zur Wahl der richtigen Bewertungsparameter.
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) ergibt sich aus einer Vielzahl von verschiedenen Kriterien, deren Abgrenzung in der Praxis nicht immer leicht ist. Es ist wichtig, stets dabei die individuellen Umstände zu prüfen, um eine genaue Einordnung vorzunehmen und einen verbindlichen Sozialversicherungsstatus feststellen zu können.
Eine endgehaltsbezogene Versorgungszusage geht bei einem Betriebsübergang auf den Erwerber so über, wie sie ursprünglich zugesagt wurde. Sie wird weder eingefroren noch festgeschrieben. Die zu erbringenden Leistungen berechnen sich auf Basis der erteilten Zusage und auf Grundlage des beim Erwerber zuletzt bezogenen Endgehaltes.