Gesellschaften, die ausschließlich bestehende Pensionsverpflichtungen zu erfüllen haben, werden als sogenannte Rentner-Gesellschaft bezeichnet (meist in Form einer Rentner-GmbH). Diese Gesellschaft hat kein operatives Geschäft, sondern lediglich die Aufgabe etwaiges Vermögen zu verwalten und die verbleibenden Pensionsverpflichtungen zu erfüllen. Es sind viele Gründe dafür denkbar, den Geschäftsbetrieb aufzugeben bzw. aus der Gesellschaft herauszulösen. Beispielsweise kann ein Generationenwechsel, der Verkauf des operativen Unternehmens (sog. Asset-Deal) aber auch schlicht die Beendigung der Tätigkeit Ursache für den Beginn einer Rentner-Gesellschaft sein. Dieser Beitrag hat das Ziel, das Insolvenzrisiko zu erläutern und gegenläufige Maßnahmen und deren Praxisrelevanz überblicksartig darzustellen.